ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma berger EDV, Roland Berger (im Folgenden berger EDV genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma berger EDV nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma berger EDV anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma berger EDV sind nach Angaben auf der jeweiligen Rechnung unter Zahlungsziel ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma berger EDV. Im Verzugsfalle ist die Firma berger EDV berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berger EDV berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma berger EDV ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma berger EDV genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma berger EDV eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma berger EDV diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma berger EDV an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma berger EDV nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma berger EDV nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma berger EDV nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma berger EDV die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

4. Eigentumsvorbehalt

5. Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Firma berger EDV insgesamt nur bis zur Höhe von 5.000,00 €. Die Firma berger EDV haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Firma berger EDV haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

6. Gewährleistung

7. Software

8. Vertraulichkeit

Die Firma berger EDV und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma berger EDV nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma berger EDV abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma berger EDV in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.