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Stand der Technik |
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Kosten der Implementierung |
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Art, Umfang, Umstände und Zweck der Datenverarbeitung |
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unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere des Risikos für die betroffenen Personen |
Das bedeutet, für den Datenschutzbeauftragten (kurz: "DSB") dass dieser sich auch mit den technischen Aspekten der Datensicherheit befassen muss, um überprüfen zu können, ob sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten angemessen berücksichtigt werden.
Art. 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" |