TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN


Der von der DSGVO verfolgte Schutz personenbezogener Daten kann nur gelingen, wenn gleichzeitig effektive begleitende Maßnahmen zur Sicherheit der Daten umgesetzt werden. Derartige Datensicherheitsmaßnahmen werden unter dem Begriff "technische und organisatorische Maßnahmen" (kurz: "TOMs") zusammengefaßt.

 Stand der Technik
 Kosten der Implementierung
 Art, Umfang, Umstände und Zweck der Datenverarbeitung
 unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere des Risikos für die betroffenen Personen
Art. 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung"

 

 
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