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| Stand der Technik | |
| Kosten der Implementierung | |
| Art, Umfang, Umstände und Zweck der Datenverarbeitung | |
| unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere des Risikos für die betroffenen Personen |
Das bedeutet, für den Datenschutzbeauftragten (kurz: "DSB") dass dieser sich auch mit den technischen Aspekten der Datensicherheit befassen muss, um überprüfen zu können, ob sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten angemessen berücksichtigt werden.
| Art. 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" |

